Die IM ist auf Grund ihrer Zwecke von Steuern befreit. Auch Vermächtnisse und Legate sind steuerfrei.

Spenden für Kirchenrestaurationen sind im Kanton Zug abzugsfähig. Die meisten Kantone übernehmen die Regelung des Sitzkantons.

Spenden für Seelsorgeaufgaben können gemäss dem neuen eidgenössischen Finanzausgleichsgesetz leider nicht vom Einkommen abgezogen werden.

Haben Sie Fragen dazu? Wir helfen Ihnen gern weiter:
Urban Fink (urban.fink@im-mi.ch, Telefon 041 710 15 01).