Unterstützungsbegehren für Seelsorgeprojekte
Unterstützungsgesuche von Pfarreien, Seelsorgeräumen usw. sowie Anträge von Bistumsregionen, regionalen Generalvikariaten und Bischofsvikariaten werden normalerweise bei den Bischöflichen Ordinariaten eingereicht, vorgeprüft und von dort an die Inländische Mission weitergeleitet . Direkt an die Inländische Mission eingereichte Gesuche werden den zuständigen Ordinariaten zur Kenntnis gebracht.
Gesuche für gesamtschweizerische, sprachregionale und diözesanübergreifende Projekte sind direkt bei der Inländischen Mission einzureichen.
Für alle Gesuche gilt der Anmeldeschluss 1. Juni des laufenden Jahres.