Unterstützungsbegehren für Seelsorgeprojekte

Unterstützungsgesuche von Pfarreien, Seelsorgeräumen usw. sowie Anträge von Bistumsregionen, regionalen Generalvikariaten und Bischofsvikariaten werden normalerweise bei den Bischöflichen Ordinariaten eingereicht, vorgeprüft und von dort an die Inländische Mission weitergeleitet . Direkt an die Inländische Mission eingereichte Gesuche werden den zuständigen Ordinariaten zur Kenntnis gebracht.

Gesuche für gesamtschweizerische, sprachregionale und diözesanübergreifende Projekte sind direkt bei der Inländischen Mission einzureichen.

Für alle Gesuche gilt der Anmeldeschluss 1. Juni des laufenden Jahres.

Das Gesuch kann nur eingereicht werden, wenn alle mit einem * gekennzeichneten Felder ausgefüllt sind.

A. Gesuchsteller

B. Begründung des Unterstützungsbegehrens

C. Angaben zur Finanzierung

D. Unterschriften Gesuchsteller

E. Empfehlung Bistumsregion/Bischöfliches Ordinariat

Die Gesuche werden durch die zuständige Bistumsregion, das zuständige Ordinariat geprüft.

F. Auszahlung

Dokumentation

Sie können ergänzende Materialien zu Ihrem Unterstützungsbegehren (Budget, Projektbeschrieb, Flyer ect.) hochladen.

Abschluss

Unterstützungsgesuche von Pfarreien, Seelsorgeräumen usw. sowie Anträge von Bistumsregionen, regionalen Generalvikariaten und Bischofsvikariaten werden durch die Ordinariate der Diözesen beurteilt. An die IM eingereichte Gesuche werden an die zuständigen Ordinariate weitergeleitet.
Vielen Dank, dass Sie Ihr Unterstützungsbegehren online einreichen!