Mit diesen Beilagen können Sie Ihr Gesuch ergänzen:
- Falls die Kirche unter Denkmalschutz steht: Einverständnis der Denkmalpflege
- Bei Sanierungen: Beschluss der Kirchgemeindeversammlung (sofern ein solcher vorliegt)
- Bestätigung des Ordinariats, des Bischofsvikariats (nur im Bistum Lugano notwendig)