Das Schweizer Logo des Kulturerbejahres 2018. (Logo: www.kultuererbe2018.ch) Das Schweizer Logo des Kulturerbejahres 2018. (Logo: www.kultuererbe2018.ch)
Für 2018 rief die Europäische Kommission das Jahr des Kulturerbes aus, das in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Kultur auch in der Schweiz durchgeführt wird. Damit will Europa und auch die Schweiz darauf hinweisen, dass unser kulturelles Erbe ein unverzichtbarer Bestandteil unserer gemeinsamen europäischen wie auch lokalen Identität ist. In der Schweiz ist ein Trägerverein zusammen mit dem Hauptpartner, dem Bundesamt für Kultur, für die Durchführung des Kulturerbejahres zuständig. Die Inländische Mission, die im Bereich der römisch-katholischen Kirche eine der Hauptträger des kirchlichen Kulturerbes ist, ist als erste kirchliche Institution Mitglied dieses Trägervereins «Kulturerbe 2018» (vgl. www.kulturerbe2018). Mit dem Erhalt von Kirchen und kirchlichen Kulturgütern will die Inländische Mission die Wurzeln unserer religiösen Kultur in der Schweiz erhalten und mithelfen, diese den nächsten Generationen weiterzugeben. Kirchen als grösstes Kulturerbe in der Schweiz Ein Griff zum mehrbändigen «Kunstführer durch die Schweiz» der Schweizerischen Gesellschaft für Kunstgeschichte und zu den zahlreichen kleinen Kunstführern macht schnell deutlich, dass Kirchen, Kapellen und kirchliche Kunstgegenstände den Grossteil des kulturellen Erbes der Schweiz ausmachen. So ist es nicht übertrieben, die Kirche(n) als grösste Kulturträger unserer Gesellschaft und unseres Landes zu bezeichnen. An vielen Orten ist die Kirche das einzige Objekt, das in einer Ortschaft unter kantonalem oder sogar eidgenössischem Denkmalschutz steht, der Nachwelt erhalten bleiben soll und bei Renovationen mit Beiträgen von Bund und/oder Kanton unterstützt wird. Liturgische Gegenstände wie Kelche, Monstranzen oder Bilder mit religiösen Motiven und Kruzifixe gehören zu den ältesten überlieferten Kunstgegenständen überhaupt.